Berufungsverfahren gegen rechte Schläger
16. Januar 2024 - 17:54 Uhr
Am 6. April dieses Jahres berichteten wir über das Verfahren gegen Conrad Hanta (49) und Oliver A. (40), die sich am 16. Mai 2021 an den Ausschreitungen vor dem Dynamo-Stadion beteiligten. Unter anderem gingen beide auch gegen anwesende Journalist:innen vor. Es kam zu Einschüchterungen bis hin zu einem schweren körperlichen Angriff auf einen jungen Journalisten mit erheblichen Verletzungen. Neben gefährlicher Körperverletzung mussten sie sich wegen Landfriedensbruch und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verantworten. Nun folgte das Berufungsverfahren am Landgericht.
Die Strategie der Verteidigung im Ausgangsverfahren am Amtsgericht baute darauf, alle Vorwürfe abzustreiten und die Täterschaft ihrer Mandanten zu verneinen. Wegen der Schwere der Taten und fehlender Reue sprach der Amtsrichter schließlich Urteile von 15 Monaten und 22 Monaten Haft aus, jeweils ohne Bewährung. Urteile, gegen die die beiden Angeklagten wie auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatten.
Das Berufungsverfahren am Landgericht
Am 24. November fand das Berufungsverfahren vor der 9. Strafkammer am Landgericht Dresden statt. Nachdem der Vorsitzende Böss den bisherigen Verfahrensverlauf skizziert und Staatsanwältin Dittrich die Anklageschrift verlesen hatte, wollten sich auch hier die Angeklagten zunächst nicht zur Sache äußern. Zwei der geschädigten Journalist:innen waren zur Nebenklage zugelassen und wurden durch ihre Anwält:innen vertreten.
Die Beweisaufnahme startete mit der Inaugenscheinnahme von Lichtbildern. Da dies am Richtertisch und ohne Videotechnik geschah, konnten sich nur die direkten Prozessbeteiligten ein eigenes Bild von der Aussagekraft machen, die von einem der Verteidiger auch prompt bezweifelt wurden.
Man geht einen „Deal“ ein
In der weiteren Beratung, wie es im Verfahren weitergehen solle, wurde überlegt, den Versuch einer Verständigung zu unternehmen. Dabei kam es zwischen Kammer, Staatsanwaltschaft und Gericht zu folgenden Rahmenvereinbarungen:
- Die Angeklagten räumen die ihnen vorgeworfenen Taten uneingeschränkt ein (die weitere Beweisaufnahme wird dadurch größtenteils hinfällig).
- Im Gegenzug spricht das Gericht Strafen aus, die bei Hanta zwischen 20 und 22 Monaten und bei A. zwischen 16 und 18 Monaten Haft liegen. Die Strafen werden diesmal allerdings zur Bewährung ausgesetzt.
- Zusätzlich sollen die Angeklagten dem hauptgeschädigten Nebenkläger L. jeweils 350 Euro und dem ebenfalls geschädigten Nebenkläger P. jeweils 150 Euro als Schadenswiedergutmachung zahlen.
Es folgten kurze und halbherzige Einlassungen der beiden Angeklagten, in denen sie alle Anklagepunkte einräumten, ihr Verhalten damals mit Frust wegen Corona und Überforderung zu erklären versuchten und zaghafte Entschuldigungen gegenüber den geschädigten Nebenklägern aussprachen. Nach der Klärung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Angeklagten durch das Gericht wurden noch die (nicht einschlägigen) Vorstrafen beider verlesen, die allerdings meist mehr als zehn Jahre in der Vergangenheit lagen. Die Beweisaufnahme wurde geschlossen, es folgten Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Das Gericht bestätigte im Urteil die Strafen des Amtsgerichts, setzte diese aber nun zu einer dreijährigen Bewährung aus.
Der rechte Hintergrund eines Angeklagten
Was im Berufungsverfahren wie auch im Ausgangsverfahren nicht zur Sprache kam ist der rechte Hintergrund der Angeklagten. Bei Conrad Hanta selbst finden sich gleich mehrere Hinweise wie auch klare Belege für eine extrem rechte Einstellung. Bereits im ersten Artikel haben wir die Verstrickungen von Hanta in die rechte Szene deutlich gemacht. Mittlerweile arbeitet er lt. Angaben auf seinem Facebookprofil als Verkäufer im Thor Steinar-Shop auf der Prager Straße.
Bild: Matthias Schwarz
Veröffentlicht am 16. Januar 2024 um 17:54 Uhr von Redaktion in Antifa